Allgemeine Geschäftsbedingungen

Persönliche Voraussetzungen

Jeder Teilnehmer sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.

Sicherheit/Risiko

Jeder Teilnehmer an Touren von AOS ist sich darüber im klaren, daß sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren der Sportagentur Strobl GmbH werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber AOS und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Der Besteller der Tour versichert ausdrücklich, dass er die Reiseanmeldung im Namen und Vollmacht der gemeldeten Reiseteilnehmer abgab. Bergekosten (Notarzthubschrauber, Bergrettung etc.) sind, soferne diese nicht durch die bestehende Haftpflichtversicherung von AOS gedeckt sind, vom zum bergenden Teilnehmer selbst zu tragen.

Abbruch der Tour/Ausschluss von Teilnehmern

Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Der Veranstalter ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.

Tourdauer

Die zeitliche Dauer einer Tour läßt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Die im Prospekt bzw. auf der Webseite angeführten Zeiten gelten nur als Richtwert.

Haftung

Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programmes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.

Der Veranstalter haftet für Leistungen Dritter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung z.B. Unterkunft, Verpflegung, Transfers. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Werden Ausrüstungsgegenstände entliehen, so haftet der Entleiher für die ordnungsgemäße Rückgabe.

Die meisten angebotenen Touren und Reisen haben einen sportlichen  und abenteuerlichen Charakter und stellen damit erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Den Anweisungen der Tourguides ist unbedingt Folge zu leisten.

Besondere Bedingungen für AOS Raftingtouren:

Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, daß der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, daß er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.

Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.

Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.

Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

Besondere Bedingungen für Canyoningtouren:

Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muß. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.

Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, daß der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.

Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.

Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, daß er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper preßt und nur mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, daß mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muß. Rutschen im Flußbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.

Jeder Gast hat darauf zu achten, daß der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführer diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.

Fotos und Videos

Viele Gäste wünschen sich Fotos von den Touren, die wir nach Möglichkeit auch gerne anfertigen. Weiters fertigen wir auch Fotos und Videos an, die wir zu Werbezwecken nutzen (website, Facebook…). Bei Buchung unserer Touren stimmen Sie persönlich zu, dass wir Fotos von Gruppen, bei den Sie als Gruppenmitglied mit dabei waren, auch für diese Zwecke nutzen. Wir verpflichten uns, nur Fotos zu verwenden, die weder anzüglich sind, noch die Privatsphäre des Gastes verletzen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Haftung

Der Veranstalter haftet für Leistungen Dritter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung z.B. Unterkunft, Verpflegung, Transfers. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Werden Ausrüstungsgegenstände entliehen, so haftet der Entleiher für die ordnungsgemäße Rückgabe. Der Veranstalter verfügt eine Unternehmerhaftpflichtversicherung, die sämtliche Programme miteinschließt.

Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Pruüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleitungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bezahlte Touren werden bei Absage rückerstattet, Gutscheine bahlten ihre Gültigkeit.

Anmeldung

Mit unserer Buchungsbestätigung (zumeist per Mail)  ist der Reisevertrag für beide Teile verbindlich und es werden vorliegende Reisebedingungen anerkannt. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Reiseanmeldung im Namen und Vollmacht aller der Anzahl nach gemeldeten Reiseteilnehmer abgibt (Gruppenbuchungen).

Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Nimmt der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, Reiseleistungen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung.

Preise

Alle Preise inklusive der derzeit gültigen MwSt-Sätze. Sämtliche Preisangaben verstehen sich pro Person, falls dies nicht anders angegeben wird.

Reiserücktritt, Stornos und Nichtantritt von Reisen und gebuchten Programmen

Bei Rücktritt werden ohne Rücksicht auf den Rücktrittsgrund folgende Stornokosten berechnet: bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % des gesamten Reisepreises,  vom 29. – 15 Tag 30%, vom 14. – 3. Tag 50%, vom 2. Tag an oder bei Nichtantritt 100 %. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Europäische Reiseversicherung)

Sprache

Die Allgemeine Vertrags-, Bestell-, und Geschäftssprache ist Deutsch. Zur Übersetzung in andere Sprachen als Deutsch, wird auf der Webseite ein automatisches, software-basierendes Übersetzungssystem verwendet (zur Verfügung gestellt von Google). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass automatische Übersetzungssysteme nicht zu 100% fehlerfrei arbeiten und es zu mangelhaften Übersetzungsergebnissen kommen kann. Für eventuelle Missverständnisse aus mangelhaften Übersetzungsergebnissen in anderen Sprachen als Deutsch, kann rafting.at/Sportagentur Strobl nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Seiten ist der Ort der erbrachten Reiseleistung bzw. unser Sitz.

Liezen, Dezember 2021

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